
Aufbau der Lebensmittelüberwachung in Deutschland
Derzeit ist die Lebensmittelüberwachung in Deutschland in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich geregelt. Die Zuständigkeit liegt je nach Bundesland bei verschiedenen
Ministerien.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Aufgabengewichtung der Länder ist es sehr schwierig,
eine einheitliche Lebensmittelüberwachung zu regeln.
Folgende Berufsgruppen sind in der Lebensmittelüberwachung tätig:
- Polizeibeamte (in Baden-Württemberg Beamte des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes, die derzeit zu den Kommunen abgeordnet sind)
- Lebensmittelkontrolleure
- Veterinäre (bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie in den Untersuchungsämtern)
- Lebensmittelchemiker (in den Untersuchungsämtern und bei den Lebensmittelüberwachungsbehörden)
- Humanmediziner (in den Untersuchungsämtern und Gesundheitsämtern)
Derzeit sind ca. 2.300 Lebensmittelkontrolleure in Deutschland tätig. Hiervon sind 1.800 Lebensmittelkontrolleure im Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V. organisiert.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt gemäß der Lebensmittelkontrolleurverodnung vom 17.08.2001.
Diese wurde an die neuen Herausforderungen in der Lebensmittelüberwachung angepasst,
da das Anforderungsprofil an die Lebensmittelkontrolleure sich immer weiter erhöht hat.
Hauptaufgabe in der Lebensmittelüberwachung ist derzeit die Überprüfung der
Qualitätssicherung in den Betrieben, die Beratung der Gewerbetreibenden, sowie der
Verbraucherschutz im allgemeinen. Im Moment ist das Arbeitsfeld sehr umfangreich und
zeitaufwendig, weshalb zu befürchten steht, dass eine "gute" Lebensmittelüberwachung
mit dem derzeitigen Personal- und Ausbildungsstand zukünftig nicht mehr zu bewältigen
ist. Dies zeigen auch aktuelle "Risikolagen", wie der BSE-Skandal, bei dessen extremen
Arbeitsaufwand das "normale" Dienstgeschäft zu kurz kam.
Tätigkeitsfeld:
- Betriebskontrollen
- Beratung der Gaststättenbehörden und der Bauämter in der Genehmigungs- und Bauphase
- Probeentnahme
- Rückrufaktionen und Warnmeldungen ( Dioxin, BSE, Listerien, Aflatoxine ...)
- Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren
Derzeit müssen bei den Kontrolleuren Kenntnisse in mehr als 600 Rechtsnormen im
Lebensmittelrecht (EU-Recht, Bundesrecht, Landesrecht, Verfahrensanweisungen, Leitsätze
einzelner Lebensmittel) vorhanden sein, hierzu kommen Straf- und Verfahrensrecht,
allgemeines Verwaltungsrecht und vieles mehr.
Einstellungsvorrausetzungen sind ein Meisterbrief, eine Technikerausbildung bzw. ein
Fachhochschulstudium, dazu eine 24- monatige fachspezifische Ausbildung zum
Lebensmittelkontrolleur.
Allgemeine Probleme in der Lebensmittelüberwachung:
- Schlechter Ausbildungsstand der Überwachungspflichtigen, dies läßt sich z. B.:
am Gastgewerbe gut erklären. Hier muß der angehende Gastwirt lediglich den als
"Frikadellenführerschein" Unterrichtungsnachweis bei der Industrie- und
Handelskammer nachweisen, d. h. nach einer 3 - 4-stündigen Schulung ohne
vorhergehende Kenntnisse im Lebensmittelbereich darf die "geschulte" Person
dann eine Gastwirtschaft betreiben. Die neuen Gastwirte dürfen anschließend
hochriskante Lebensmitteln wie z.B.: rohes Hackfleisch in Eigenverantwortung
herstellen. Ein Metzger benötigt hierfür erst eine 3-jährige Gesellenausbildung
mit Abschlußprüfung.
- Gewerbetreibende,die einen Lebensmitteleinzelhandel wie z.B. Kioske,
Lebensmittelgeschäfte, etc. betreiben möchten benötigen lediglich eine
Gewerbeanmeldung, fachliche Vorkenntnisse oder eine Ausbildung sind nicht
erforderlich,
- Gewerbeausübung durch ausländische Mitbürger
viele ausländische Mitbürger, die im Lebensmittelbereich selbständig tätig sind,
verfügen nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Aufgrund ihres Bildungsstandes sowie ihrer Herkunft kommt es hier oft zu
erheblichem Abweichen von unserem mitteleuropäischen Hygieneverständnis,
die Umsetzung der Rechtsnormen sind bei solchen Betrieben nur sehr schwer
durchsetzbar. Die dadurch entstehenden Konflikte werden von den ausländischen
Gewerbetreibenden oftmals als Ausländerfeindlichkeit verstanden.
- Neue Rechtsnormen der Europäischen Union:
Durch die Umsetzung der neuen Gesetze und Verordnungen werden viele zuvor klaren
Vorschriften im Lebensmittelbereich teilweise stark verwässert, so dass hinterher
durch die entsprechenden Verbände und Interessenvertretungen Kommentierungen und
Leitlinien erfolgen müssen, um die Rechtslage zu klären, was oft jahrelang dauert.
Fazit:
Der Landesverband fordert:
- Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung der Lebensmittelkontrolleure
- Leistungsgerechte Bezahlung
- Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Gewerbetreibenden / Gastronomie
s. österreichisches Ausbildungsmodell, 6-monatige fachspezifische Ausbildung
vor der Selbständigkeit